OLG Hamm – I-15 W 28/10: Aufhebung einer Nachlassverwaltung, Voraussetzungen
OLG Hamm, I-15 W 28/10
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Es wird eine Nachlassverwaltung des Nachlasses des am 17.11.1999 in C2, seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen C, geb. am 24.10.1917, angeordnet.
Zum Nachlassverwalter wird der Steuerberater T bestellt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Beschwerdeverfahren nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 10.000 € festgesetzt.