BAG, Urteil vom 10.05.2007 – 2 AZR 45/06
1. Der Anspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist der zugrunde liegenden betriebsbedingten Kündigung. 2. Endet das Arbeitsverhältnis vorher durch Tod des Arbeitnehmers, kann der Anspruch deshalb nicht nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den Erben übergehen.
Tenor
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. November 2005 – 19 Sa 1491/05 – wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über eine von den Klägern in erster Linie auf § 1a KSchG gestützte Zahlungsforderung...
OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.02.2018 – 1 A 272/16
1. Für die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den/die Erben eines Beihilfeberechtigten übergegangenen Beihilfeansprüche gilt die Jahresfrist des § 17 Abs. 3 BhV SL; diese wird durch den Tod des Beihilfeberechtigten weder unterbrochen noch gehemmt.
2. § 18 BhV SL, der in der Fassung vom 8.12.2008 selbstständige, nicht auf dem Erbrecht beruhende Ansprüche Hinterbliebener auf Beihilfegewährung begründete, war insgesamt nichtig.
3. § 18 BhV SL in der Fassung vom 20.6.2012 bietet keine vom ursprünglichen vererblichen Beihilfeanspruch...
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer)
6. November 2018(*)
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Arbeitsverhältnis, das durch den Tod des Arbeitnehmers endet – Nationale Regelung, nach der es nicht möglich ist, den Rechtsnachfolgern des Arbeitnehmers eine finanzielle Vergütung für von diesem nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub zu zahlen – Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 31 Abs. 2 – Möglichkeit der...
BAG, Urteil vom 22.01.2019 – 9 AZR 45/16
Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs.
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2015 – 3 Sa 21/15 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 068/04
Vertretungsbefugnis der Eltern minderjähriger Kinder bei der Auflassung eines Wohnungseigentums an diese in Erfüllung eines Vermächtnisses
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 12. Februar 2004 aufgehoben. Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – München vom 19. Dezember 2003 wird insoweit aufgehoben, als den Beteiligten aufgegeben wurde, eine Bewilligung durch Ergänzungspfleger samt deren Bestellungsnachweisen vorzulegen.
BAG, Beschluss vom 18. 10. 2016 – 9 AZR 196/16 (A)
I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Fragen vorgelegt:
1. Räumt Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) dem Erben eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den dem Arbeitnehmer...