AG München, Endurteil vom 23.03.2016 – 242 C 1438/16
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Zahlung von Mitgliedsbeiträgen.
BGH, Beschluss vom 28.02.2019 – IV ZR 153/18
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. Juni 2018 zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen eines Monats Stellung zu nehmen.
Der Streitwert wird auf 244.027,22 € festgesetzt.
Gründe
I. Die Parteien streiten über die Erbfolge nach der am 26. Januar 1990 verstorbenen Klara H. (im Folgenden: Erblasserin) sowie um auf die Erbenstellung gestützte Zahlungsansprüche. Der Kläger ist der Enkel der Erblasserin und Sohn des Walter...
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2022 – 5 Sa 1708/21
1. § 150 a Absatz 2 Satz 1 SGB XI sieht nicht vor, dass der Beschäftigungszeitraum von drei Monaten innerhalb der Frist vom 01. März 2020 bis 31. Oktober 2020, den Pflegekräfte vorweisen müssen, um die Corona-Prämie nach dieser Vorschrift beanspruchen zu können, zusammenhängend verlaufen muss. Seiner Berechnung ist § 191 BGB zugrunde zu legen.
2. Eine nach § 150 a Absatz 5 SGB XI schädliche Unterbrechung führt nicht dazu, dass der Beschäftigungszeitraum neu zu laufen beginnt und vor der Unterbrechung zurückgelegte Beschäftigungszeiten...
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 7 U 135/03
Bindung der Erben an ein durch testamentarische Auflage abgesichertes formnichtiges Schuldanerkenntnis des Erblassers
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 02. Oktober 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck geändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 15.338,75 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 25. Juli 2000 zu zahlen.
FG Nürnberg IV 290/2001
Vom Erben nach § 2 Abs. 1 Satz 3 AuslInvestmG entrichtete Steuern als Nachlassverbindlichkeiten – Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO – Beseitigung der Ungewissheit i.S.des § 165 Abs. 2 AO – Berichtigung nach § 129 AO
Der Anspruch auf Einsicht in die Patientenunterlagen geht nach § 1922 BGB auf die Erben über, da das Einsichtsrecht des Patienten nicht in vollem Umfang ein höchstpersönlicher Anspruch ist, sondern auch eine vermögensrechtliche Komponente enthält. Der vermögensrechtliche Einschlag ergibt sich daraus, dass die Kenntnis der Krankenunterlagen der Klärung von vermögensrechtlichen Ansprüchen dienstbar gemacht werden kann. Zur Geltendmachung von vermögensrechtlichen Gesichtspunkten reicht es aus, dass der Kläger darlegt, dass er die Einsicht benötigt, um Schadensersatzansprüche wegen möglicher...
BGH 29.11.2016, VI ZR 530/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Vererblichkeit des gegen die Krankenkasse gerichteten Anspruchs auf immaterielle Entschädigung wegen Verwendung eines die krankenversicherte Patientin betreffenden sozialmedizinischen Gutachtens mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren; Anwendung der Datenschutzrichtlinie im Fall nicht-automatisierte Datenverarbeitung
Leitsatz
1. Die Erbin einer gesetzlich krankenversicherten Patientin kann von der Krankenkasse keine immaterielle Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts...