VG München, Urteil v. 08.09.2022 – M 6 K 21.6034 Rundfunkbeitragspflicht für Hotels
VG München, Urteil v. 08.09.2022 – M 6 K 21.6034
Rundfunkbeitragspflicht für Hotels, keine Freistellung bei Betriebseinschränkungen während der Corona-Pandemie ohne vollständige
Tenor
I. Soweit die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt haben – Beitragsnummer … … …, Freistellung für den Zeitraum … Februar 2021 bis … Juni 2021 – wird das Verfahren eingestellt.
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
IV. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung...