BGH X ZR 109/05 -Rückgewähr einer Schenkung wegen Notbedarfs
BGH · Urteil vom 15. Mai 2007 · Az. X ZR 109/05
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 24. Juni 2005 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Von Rechts wegen.
Tatbestand
Der Kläger verlangt als Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Recht die Rückgewähr einer Schenkung wegen Notbedarfs des Schenkers gemäß §§ 528, 812 Abs. 1, 818 Abs. 2 BGB, § 90 BSHG.