OLG München 31 Wx 204/14 – gemeinschaftliches Testament, unwirksame letztwillige Verfügung
OLG München · Beschluss vom 23. Juli 2014 · Az. 31 Wx 204/14
I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 5.3.2014 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 375.000 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Erblasser ist im Februar 2012 im Alter von 86 Jahren verstorben. Die Beteiligte zu 1 (geboren 1924) ist seine Ehefrau. Der Beteiligte zu 2 (geboren 1954) ist der gemeinsame Sohn.
Es liegt ein notarielles gemeinschaftliches Testament vom 9.3.2009 vor, das auszugsweise wie folgt lautet:
„I. Vorbemerkung…Ich...