OLG Stuttgart, 19 U 134/14 Ehegattentestament: Anfechtbarkeit wechselbezüglicher Verfügungen durch einen Dritten wegen Motivirrtums
OLG Stuttgart, 19 U 134/14
Ehegattentestament: Anfechtbarkeit wechselbezüglicher Verfügungen durch einen Dritten wegen Motivirrtums
Eine analoge Anwendung des § 2285 BGB und damit ein Ausschluss des Anfechtungsrechts eines Dritten nach dem Tod des letztverstorbenen Ehegatten ist dann interessengerecht, wenn sich der letztverstorbene Ehegatte bei Abfassung des gemeinschaftlichen Testaments in demselben Irrtum wie sein erstverstorbener Ehegatte befunden hat, diesen später bemerkt und seine entsprechend irrtumsbehaftete wechselbezügliche Verfügung gleichwohl weder zu Lebzeiten des anderen Ehegatten...