OLG München, Beschluss v. 25.06.2012 – 31 Wx 213/12 Hinterlegung eines Testaments durch einen Vorsorgebevollmächtigten
Die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments kann auch aufgrund einer Vorsorgevollmacht verlangt werden.
Tenor
Das Amtsgericht München – Testamentsbüro – wird angewiesen, das privatschriftliche Testament von …, geborene …, geboren am … in amtliche Verwahrung zu nehmen.
Gründe
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Weigerung des Amtsgerichts, das von deren Bevollmächtigten vorgelegte privatschriftliche Testament der Betroffenen vom 16.2.2008 in amtliche Verwahrung zu nehmen. Der Bevollmächtigte hat eine vorgedruckter Vorsorgevollmacht...