BUNDESFINANZHOF Urteil vom 8.3.2017, IX R 52/14 Aufwendungen für ein gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 8.3.2017, IX R 52/14
Aufwendungen für ein gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Februar 2014 5 K 1251/12 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Nürnberg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.