BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 7.2.2017, X B 79/16 Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der Rechnungsnummernabfolge
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 7.2.2017, X B 79/16
Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der Rechnungsnummernabfolge
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24. Mai 2016 1 K 1238/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Tatbestand
1
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betrieb in den Streitjahren einen Handels- und Dienstleistungsbetrieb für Kaffeeautomaten und Zubehör. Seinen Gewinn ermittelte er mittels Einnahmen-Überschussrechnung...