Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 068/04 Vertretungsbefugnis der Eltern minderjähriger Kinder bei der Auflassung eines Wohnungseigentums an diese in Erfüllung eines Vermächtnisses
Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 068/04
Vertretungsbefugnis der Eltern minderjähriger Kinder bei der Auflassung eines Wohnungseigentums an diese in Erfüllung eines Vermächtnisses
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 12. Februar 2004 aufgehoben. Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – München vom 19. Dezember 2003 wird insoweit aufgehoben, als den Beteiligten aufgegeben wurde, eine Bewilligung durch Ergänzungspfleger samt deren Bestellungsnachweisen vorzulegen.