BFH II R 37/15 Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen
Eine aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht schließt die Gewährung des Pflegefreibetrags nicht aus
Orientierungssatz
Der Begriff „Pflege gewähren“ in § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist grundsätzlich weit auszulegen
Für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist es nicht erforderlich, dass der Erblasser pflegebedürftig i.S. des § 14 Abs. 1 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (hier in der Fassung des Streitjahres 2012) und einer Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB XI zugeordnet war (Rn.11).