LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2022 – 5 Sa 1708/21 – Sonderleistung nach § 150 a Sozialgesetzbuch XI
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2022 – 5 Sa 1708/21
1. § 150 a Absatz 2 Satz 1 SGB XI sieht nicht vor, dass der Beschäftigungszeitraum von drei Monaten innerhalb der Frist vom 01. März 2020 bis 31. Oktober 2020, den Pflegekräfte vorweisen müssen, um die Corona-Prämie nach dieser Vorschrift beanspruchen zu können, zusammenhängend verlaufen muss. Seiner Berechnung ist § 191 BGB zugrunde zu legen.
2. Eine nach § 150 a Absatz 5 SGB XI schädliche Unterbrechung führt nicht dazu, dass der Beschäftigungszeitraum neu zu laufen beginnt und vor der Unterbrechung zurückgelegte Beschäftigungszeiten...