OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.11.2006 – 2 Not 13/06 – altersmäßige Begrenzung des Notaramtes
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.11.2006 – 2 Not 13/06
Zur Frage, ob die vom Gesetzgeber eingeführte altersmäßige Begrenzung des Notaramtes einen die Altersgrenze erreichenden Notar in seinen Rechten verletzt
Tenor
Der Antrag des Antragstellers, im Wege der einstweiligen Anordnung festzustellen, dass sein Notaramt nicht mit Ablauf des30. November 2006 endet, wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Verfahrenswert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
Gründe
Der am … 1936 geborene Antragsteller ist mit Urkunde vom 18. Dezember 1974 zum Notar...