BFH Beschluss vom 11.2.2010, II B 123/09 Keine Besteuerung des geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs nach § 23 ErbStG
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 11.2.2010, II B 123/09
Grundsätzliche Bedeutung – Divergenz – Keine Besteuerung des geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs nach § 23 ErbStG
Tatbestand
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I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Gesamtrechtsnachfolger der 2006 verstorbenen T, die mit notariell beglaubigter Erklärung die Erbschaft nach ihrem Vater ausgeschlagen hat.
2
Das Landgericht X (LG) stellte aufgrund einer Klage der T mit Urteil vom 5. April 2006 fest, dass T die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hat und den Pflichtteil verlangen kann....