Finanzgericht Hessen Urt. v. 24.05.2013, Az.: 1 K 139/09 – § 10 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Finanzgericht Hessen
Urt. v. 24.05.2013, Az.: 1 K 139/09
Tenor:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Tatbestand:
Zwischen den Beteiligten ist im Wesentlichen streitig, mit welchem Wert mehrere in …(Ausland) belegene und in Form von Gesellschaften gehaltene Immobilien bei der Ermittlung des Nachlasses nach § 10 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der zum Besteuerungszeitpunkt maßgeblichen Fassung (ErbStG) zu erfassen sind.