OLG Frankfurt am M. 17 U 4/16 Widerrufsbelehrung Darlehen: Kein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Beschl. v. 02.05.2016, Az.: 17 U 4/16
Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag: Kein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot bei Abweichungen zugunsten des Darlehensnehmers
vorgehend: LG Frankfurt am Main – 11.12.2015 – AZ: 2-27 O 157/15
Anmerkung: Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen.
Tenor:
In dem Rechtsstreit (…)
werden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen nach Zustellung...