VG Berlin 29 K 5.17, Urteil vom 27.05.2017 Conference on Jewish Material Claims against Germany, Inc., § 2a Abs. 1a VermG
VG Berlin, 29 K 5.17, Urteil vom 27.05.2017
Die Conference on Jewish Material Claims against Germany, Inc. tritt gemäß § 2a Abs. 1a VermG nur an die Stelle derjenigen namentlich nicht bekannten Miterben oder Miterben unbekannten Aufenthalts, die am 29. September 1990 Mitglied der Erbengemeinschaft waren.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Feststellung ihrer anteiligen Entschädigungsberechtigung hinsichtlich des Vermögenswertes Kavalier Klub Hugo Samuel, Unter den Linden 61 in...