BUNDESFINANZHOF Urteil vom 16.11.2016, V R 35/16 Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mietereinbauten
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 16.11.2016, V R 35/16
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mietereinbauten
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 28. April 2016 14 K 2804/13 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.