BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 22.8.2017, 1 AZR 546/15 (A) Eigenverwaltender Schuldner – Prozesskostenhilfe
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 22.8.2017, 1 AZR 546/15 (A)
Eigenverwaltender Schuldner – Prozesskostenhilfe
Tenor
Der Beklagten zu 1. wird mit Wirkung ab dem 7. Juli 2017 für die Revisionsinstanz Prozesskostenhilfe mit der Maßgabe bewilligt, dass kein eigener Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten ist. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte werden ihr Rechtsanwälte Taylor, Wessing, München, beigeordnet.