BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 24.10.2017, 1 ABR 45/16 Zulässigkeit einer Beschwerde – Beseitigung einer Beschwer
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 24.10.2017, 1 ABR 45/16
Zulässigkeit einer Beschwerde – Beseitigung einer Beschwer
Leitsätze
Das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 87 Abs. 1 ArbGG setzt voraus, dass eine in der angefochtenen Entscheidung liegende Beschwer beseitigt werden soll. Werden im Rahmen der Beschwerdeinstanz infolge einer Antragsänderung ausschließlich neue prozessuale Ansprüche geltend gemacht und die Beseitigung der erstinstanzlichen Beschwer nicht weiter-verfolgt, ist die Beschwerde unzulässig.