BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 1.3.2017, VI B 74/16 Doppelte Haushaltsführung – kein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 1.3.2017, VI B 74/16
Doppelte Haushaltsführung – kein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 18. Juli 2016 4 K 323/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.