OLG Brandenburg, Entscheidung 3 W 97/21 – Vergütung des Nachlassverwalters
OLG Brandenburg, Entscheidung 3 W 97/21
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3 bis 5 wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 27.11.2020, Az. 52 VI 338/97, abgeändert:
Die Vergütung für die Tätigkeit des Nachlassverwalters Rechtsanwalt H… für den Zeitraum vom 26.02.2019 bis zum 17.02.2020 wird auf
8.338,33 €
festgesetzt.
2. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 11.08.2021, Az 52 VI 338/97, abgeändert.
Die Vergütung für die Tätigkeit des Nachlassverwalters Rechtsanwalt H… für den Zeitraum...