Kammergericht Berlin 6 W 61/16 – Ehegattenerbrecht gemäß § 1931 BGB
Kammergericht Berlin 6 W 61/16
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) werden unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Schöneberg – Nachlassgericht – vom 14. März 2016 die Tatsachen für festgestellt erachtet, die für den Erlass des mit dem Hilfsantrag zu Ziffer 2. im Schriftsatz des Notars Dr. D… vom 29.11.2016 S. 2 f. (Bl. 150 der Nachlassakten) beantragten Erbscheins erforderlich sind.