BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.11.2017, 3 AZR 781/16 Diskriminierung wegen des Alters – Späteheklausel
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.11.2017, 3 AZR 781/16
Diskriminierung wegen des Alters – Späteheklausel
Regelungen in Versorgungsordnungen, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer bei der Eheschließung ein bestimmtes Alter überschritten hatte, unterfallen § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG jedenfalls dann, wenn dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer eine Altersversorgung zugesagt wird, und sich die Höhe der Hinterbliebenenversorgung an der Höhe der betrieblichen Altersrente, oder – sofern versprochen – der Invaliditätsrente orientiert....