BUNDESFINANZHOF Urteil vom 15.2.2017, VI R 30/16 Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 15.2.2017, VI R 30/16
Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
Leitsätze
Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a EZulV ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei.
Tenor
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. Juni 2016 10 K 146/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.