BUNDESFINANZHOF Urteil vom 31.1.2017, IX R 10/16 Besteuerung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 31.1.2017, IX R 10/16
Besteuerung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Leitsätze
1. Eine Entschädigung für Verdienstausfall gemäß § 18 JVEG ist nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerbar, wenn sie als Ersatz für entgangene Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit gezahlt wird.
2. Die Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 16 JVEG ist nicht steuerbar.
3. Auf die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter findet die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26a EStG dann keine Anwendung, wenn nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfreier Aufwendungsersatz...