BUNDESFINANZHOF Urteil vom 6.5.2015, II R 34/13 Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 6.5.2015, II R 34/13
Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt
1. Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a.F. nur steuerbegünstigt, wenn der Bedachte Mitunternehmer wird.
2. Behält sich der Schenker die Ausübung der Stimmrechte auch in Grundlagengeschäften der Gesellschaft vor, kann der Bedachte keine Mitunternehmerinitiative entfalten.