BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 15.12.2016, X R 20/16 Anforderungen an Revisionsantrag und Revisionsbegründung
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 15.12.2016, X R 20/16
Anforderungen an Revisionsantrag und Revisionsbegründung
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. Juni 2016 7 K 727/14 E wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Tatbestand
1
I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte Klage erhoben, die auf die steuerliche Berücksichtigung von Abfindungszahlungen zum Ausschluss eines Versorgungsausgleichs gerichtet war. Mit Urteil vom 22. Juni 2016 wies das Finanzgericht (FG) die Klage ab und...