BAG 1 AZR 114/07 Kündigung einer Betriebsvereinbarung – Anwendung von § 133 BGB
BAG 1 AZR 114/07
Kündigung einer Betriebsvereinbarung – Anwendung von § 133 BGB
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Januar 2007 – 12 Sa 43/06 – aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 12. April 2006 – 2 Ca 136/05 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Tatbestand
1 Die Parteien streiten über eine Treueprämie.