OLG München, 34 Wx 342/16 – Verfügungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers, Zweckauflage
OLG München, Beschl. v. 3.2.2017 – 34 Wx 342/16
Verfügungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers, der mit der Bestimmung des
Berechtigten einer Zweckauflage beauftragt ist
Ein vom Erblasser mit der Bestimmung des Berechtigten einer Zweckauflage beauftragter
Testamentsvollstrecker handelt bei der Übertragung eines Nachlassgegenstands mit
Verfügungsbefugnis, wenn der Empfangsberechtigte wirksam bestimmt wurde und das Geschäft
der Zweckauflage entspricht. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat das Grundbuchamt
beim Vollzug der Auflassung zu prüfen.