Finanzgericht Baden-Württemberg 9. Senat, 9 K 249/97 Zur erbschaftsteuerlichen Behandlung eines Übernahmerechts
Finanzgericht Baden-Württemberg 9. Senat, 9 K 249/97
Zur erbschaftsteuerlichen Behandlung eines Übernahmerechts
Wendet der Erblasser einem Miterben ein Übernahmerecht an einem Grundstück zu, ohne dass jener einen vollen Wertausgleich zu leisten hat, so handelt es sich um ein Vorauszahlungsvermächtnis i.S. des § 2150 BGB.
Zur Abgrenzung einer für die (Erbschaft-)Besteuerung unerheblichen Teilungsanordnung von einem als Vermögensvorteil beim berechtigten Miterben anzusetzenden Vorausvermächtnis.
Übt der Miterbe nach dem Tod des Erblassers das Übernahmerecht innerhalb der gesetzen Frist aus, entsteht...