BGH XII ZB 24/12 -Über Zulässigkeit Freiheitsentziehung hat Richter zu entscheiden.
BGH · Beschluss vom 27. Juni 2012 · Az. XII ZB 24/12
Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 15. Dezember 2011 werden zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 3.000 €
Gründe
I.
Die 1922 geborene Betroffene erteilte ihrem Sohn und ihrer Tochter, den Beteiligten zu 1 und 2, am 11. September 2000 notarielle Vollmacht,
„mich soweit gesetzlich zulässig, in allen persönlichen Angelegenheiten, auch soweit sie meine Gesundheit betreffen,...