Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschl. v. 31.05.2011, Az.: 20 W 75/11 Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in Einzeltestament
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Beschl. v. 31.05.2011, Az.: 20 W 75/11
Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in Einzeltestament
1. Ein zu Unrecht nach altem Recht auf einen Erbscheinsantrag erlassener Vorbescheid kann in einen in seiner Wirksamkeit ausgesetzten Feststellungsbeschluss nach § 352 FamFG umgedeutet werden.
2. Ein nur von einem Ehegatten geschriebenes und unterschriebenes gemeinschaftliches Testament kann in ein Einzeltestament zugunsten des anderen Ehegatten umgedeutet werden.