OLG Celle 9 W 13/17 – Handelsregister: Beurkundungserfordernis für die Satzungsänderung einer GmbH
Handelsregister: Beurkundungserfordernis für die Satzungsänderung einer GmbH
Dem Beurkundungserfordernis für die Satzungsänderung einer GmbH wird – auch bei der Einmanngesellschaft – durch die Einhaltung der Formvorschriften der §§ 36 ff. BeurkG genügt.
Auf die sofortige Beschwerde der betroffenen Gesellschaft vom 3. Februar 2017 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Walsrode – Registergericht – vom 9. Januar 2017 hinsichtlich des Verlangens nach Vorlage einer vom Alleingesellschafter unterzeichneten Fassung des (satzungsändernden) Gesellschafterbeschlusses...