OLG Celle Urteil vom 22.01.2014, 9 U 93/13 – GmbH: Rechtsschutzinteresse ausscheidenden Gesellschafters an Beschlussanfechtungsverfahren
GmbH: Rechtsschutzinteresse eines ausscheidenden Gesellschafters an einem Beschlussanfechtungsverfahren
Eine GmbH-Gesellschafterin, die ihren Geschäftsanteil vertragsgemäß auf ihre Mitgesellschafterin zu übertragen hat, weil sie ihr obliegende gesellschaftliche Pflichten nicht erfüllt hat, und die dafür nur ein symbolisches Entgelt von der Mitgesellschafterin und keine Abfindung aus der Gesellschaft zu erhalten hat, hat kein Rechtsschutzinteresse für die Durchführung von Beschlussanfechtungsverfahren betreffend danach datierende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung.