OLG Frankfurt am M. 20 W 269/16 Vorrang der Bescheidung Anmeldung zum Amtslöschungsverfahren
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Beschl. v. 04.11.2016, Az.: 20 W 269/16
Zum Vorrang der Bescheidung einer Anmeldung zum Amtslöschungsverfahren vor Durchführung
1.
Zum Vorrang der Bescheidung einer Anmeldung gegenüber der Durchführung eines Amtslöschungsverfahrens, wenn in beiden Fällen die Löschung eines im Registerblatt eingetragenen Geschäftsführers erreicht werden kann
2.
Zur Bedeutung der Gesellschaftserliste nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG
Tenor:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten im Verfahren der Beschwerde wird abgesehen.
Eine Erstattung...