BGH, Beschluss vom 07.01.2010 – AnwZ (B) 79/09 – Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls widerrufen
BGH, Beschluss vom 07.01.2010 – AnwZ (B) 79/09
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. April 2009 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 euro; festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin ist im Bezirk der Antragsgegnerin als Rechtsanwältin zugelassen....