OLG Frankfurt am M. 20 VA 20/15 rechtliches Interesse für Akteneinsicht nach § 299 II ZPO
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Beschl. v. 21.06.2016, Az.: 20 VA 20/15
Zum rechtlichen Interesse für die Akteneinsicht nach § 299 II ZPO
Rechtsgrundlage: ZPO § 299
Anmerkung: Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
1.
Ein rechtliches Interesse eines Dritten im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO an der Einsichtnahme in die Akten eines Zivilprozesses setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass dem Dritten zustehende Rechte durch den Akteninhalt berührt werden. Dazu gehören auch rechtlich begründete wirtschaftliche Interessen. Das Verfahren selbst oder wenigstens der ihm zugrunde...