BGH IV b ZR 533/80 – Gesamtvermögensgeschäft – Verweigerung der Genehmigung
BGH IV b ZR 533/80
(Gesamtvermögensgeschäft – Verweigerung der Genehmigung – der Einwilligung – Wirksamwerden des schwebend unwirksamen Gesamtvermögensgeschäfts bei Tod des zustimmungsberechtigten Ehegatten)
Zur Frage, ob die Verweigerung der Genehmigung nach BGB § 1366 Abs 4 die Kenntnis des Erklärenden von dem Inhalt des Gesamtvermögensgeschäfts voraussetzt.
Ein schwebend unwirksames Gesamtvermögensgeschäft wird durch den Tod des zustimmungsberechtigten Ehegatten wirksam (Konvaleszenz), unabhängig davon, ob der Zugewinnausgleich nach der sog erbrechtlichen Lösung...