BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 26.1.2017, 6 AZR 440/15 Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw – Einbeziehung einer persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw – Ablehnung eines Arbeitsplatzes
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 26.1.2017, 6 AZR 440/15
Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw – Einbeziehung einer persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw – Ablehnung eines Arbeitsplatzes
Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. Juni 2015 – 4 Sa 254/15 – teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24. November 2014 – 15 Ca 4191/14 – teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: