BUNDESFINANZHOF Urteil vom 14.12.2016, VI R 15/16 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung – Berechnung der Opfergrenze
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 14.12.2016, VI R 15/16
Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung – Berechnung der Opfergrenze
Leitsätze
Hat der Steuerpflichtige nur einen Teil des Jahres Anspruch auf Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, Kindergeld oder eine andere Leistung für Kinder (§ 65 EStG), ist dies bei der Berechnung der Opfergrenze durch eine monatsbezogene Kürzung der anzusetzenden kinderbezogenen 5 %-Pauschale zu berücksichtigen.