Bundesverwaltungsgericht 5 C 37.88 Sozialhilfe; Schenkung
Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.06.1992, Az.: BVerwG 5 C 37.88
Sozialhilfe; Schenkung
1.
Der Sozialhilfeträger kann aufgrund von § 528 BGB nur einen zur Bedarfsdeckung erforderlichen Teil der Schenkung herausverlangen, bei wiederkehrendem Bedarf also eine wiederkehrende Leistung in der dem Bedarf entsprechenden Höhe.