BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 29.6.2017, 2 AZR 597/16 Außerordentliche Kündigung – Überwachung durch Detektiv
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 29.6.2017, 2 AZR 597/16
Außerordentliche Kündigung – Überwachung durch Detektiv
Leitsätze
Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. Juli 2016 – 4 Sa 61/15 – im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es auf die Berufung des Klägers das...