BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 29.6.2017, 2 AZR 302/16 Außerordentliche Kündigung – sexuelle Belästigung
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 29.6.2017, 2 AZR 302/16
Außerordentliche Kündigung – sexuelle Belästigung
Leitsätze
Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Auf eine sexuelle Motivation der Berührung kommt es nicht an.
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 16. Dezember 2015 – 3 Sa 60/15 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch...