BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.9.2016, 2 AZR 700/15 Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch – Betriebsratsanhörung
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.9.2016, 2 AZR 700/15
Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch – Betriebsratsanhörung
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. September 2015 – 17 Sa 48/14 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit mehrerer außerordentlicher, hilfsweise ordentlicher Kündigungen.