BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 6.12.2017, 5 AZR 815/16 Annahmeverzug – Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 6.12.2017, 5 AZR 815/16
Annahmeverzug – Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses
Tenor
1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Juli 2016 – 11 Sa 1330/14 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27. März 2014 – 6 Ca 3695/11 – wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Tatbestand