OLG Köln 2 Wx 536/16 – § 2065 BGB
Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 536/16
Vorinstanz:
Amtsgericht Wipperfürth, 8 VI 62/16
Tenor:
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 14.10.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Wipperfürth vom 13.09.2016, 8 VI 62/16, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
Gründe:
I.
Zwischen dem XX.XX.XXXX und dem XX.XX.XXXX ist Frau J M geb. W (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Sie war verheiratet mit dem am XX.XX.XXXX vorverstorbenen L E M. Kinder hatten die Eheleute M nicht. Der Beteiligte zu 1) ist der Bruder des vorverstorbenen...