Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 304/13 – ) Ergibt sich, dass ein erteilter Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht gemäß § 2361 Abs. 1 BGB einzuziehen; mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos
Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 304/13
Tenor:
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. vom 19.11.2013 gegen den am 22.10.2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Siegburg vom 21.10.2013 – 49 IV 229/13 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1. und 2. jeweils zur Hälfte.
G r ü n d e :
I.
Am 20.09.2013 verstarb an ihrem letzten Wohnsitz in I die am 00.00.1923 in S geborene Frau G, geborene C (im Folgenden: Erblasserin). Die Beteiligen zu 1. und. 2 sind die Kinder eines Cousins der Erblasserin...