LG Karlsruhe Beschluß vom 21.2.2014, 20 T 19/13 Zivilprozess: Verfahrensunterbrechung durch Nachlassinsolvenzverfahren bei unbeschränkter Erbenhaftung
LG Karlsruhe Beschluß vom 21.2.2014, 20 T 19/13
Zivilprozess: Verfahrensunterbrechung durch Nachlassinsolvenzverfahren bei unbeschränkter Erbenhaftung
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 22.11.2013 wird unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Pforzheim vom 18.11.2013 – Az. 2 C 404/13 – festgestellt, dass der Rechtsstreit aufgrund der durch Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 05.11.2013 – 3 IN 100/13 – erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass des am 05.07.2012 verstorbenen … nicht unterbrochen ist.
2. Eine...